Wir müssen klare Kante gegen Rechts zeigen, das fängt in der öffentlichen Debatte an und geht bis zur Zulassungsbehörde. Richtig gelesen: im Straßenverkehr bleiben nationalistische Zeichen und Symbole nicht aus. Immer wieder werden Kennzeichen mit eindeutig rechten Buchstaben- und Zahlenkombinationen beobachtet. Mein Landtagskollege René Schneider und ich fordern jetzt in einer Kleinen Anfrage CDU-Innenminister Herbert Reul auf, das Verbot von Nazi-Kennzeichen auszuweiten. Die bisherigen Verbote greifen zu kurz.
Rechte Kombinationen auf dem Kennzeichen
Bisher besagt die Zulassungsverordnung, dass die Buchstaben- und Zahlenfolge auf Autokennzeichen „nicht gegen die guten Sitten verstoßen“ darf. Bestimmte Kombinationen sind bereits verboten. Dennoch bietet diese Regelung Spielraum, sodass beispielsweise das Kennzeichen WES – HH 1488, das verschlüsselt Bezug auf nationalsozialistisches Gedankengut nimmt, zugelassen werden kann.
Landesregierung gefragt
Für René Schneider und mich ist klar, dass hier klare Regeln her müssen. Es kann nicht sein, dass Kennzeichen, die einen eindeutigen rechten Bezug haben zugelassen sind und diese menschenverachtende Gesinnung im öffentlichen Raum zur Schau gestellt werden kann. Schärfere Regelungen gibt es bereits in anderen Bundesländern. Wir wollen nun vom Innenminister wissen, wie er diese Zurschaustellung menschenverachtender Gesinnung beurteilt und was er gedenkt dagegen zu tun.
Andere Bundesländer weiter
Derzeit sind Kennzeichen, die eine sittenwidrige Buchstabenkombination, wie KZ, NS, SA oder SS, enthalten, in Deutschland nicht erlaubt. Was darüber hinaus jedoch sittenwidrig ist, legen die Bundesländer selbst fest. Sofern also nicht durch die Bundesländer geregelt, liegt die Entscheidung über die Sittenwidrigkeit im Ermessensspielraum der Zulassungsbehörden. Wir warten nun auf die Antwort der Landesregierung und erwarten eine Verschärfung der NRW-weiten Regelung.