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Epidemie-Gesetz ist verfassungswidrig

Mit einem Epidemie-Gesetz will die Landesregierung weitere Vorkehrungen für Krisenzeiten treffen. Dazu hat sie in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf in die parlamentarische Arbeit eingebracht. Als SPD-Landtagsfraktion unterstützen wir die Landesregierung bei der Bewältigung der Corona-Krise. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist für uns aus mehreren Punkte jedoch nicht zustimmungsfähig.

Mal abgesehen von handwerklichen Mängeln ist der Gesetzentwurf vor allem eins: verfassungswidrig! Die Zwangsverpflichtung von medizinischem Fachpersonal, die das Gesetz vorsieht, ist für mich ein massiver Eingriff in die Grundrechte. Ich erlebe die Menschen in der Pflege, in den Krankenhäusern und Apotheke immer – und insbesondere jetzt – als unbedingt einsatzbereit. Ebenfalls werden die Rechte des Parlaments eingeschränkt und das Gesetz kommt einem Blankoscheck für die Landesregierung gleich.

Als SPD-Fraktion haben wir eine Anhörung gefordert, um Expertinnen und Experten zu befragen, bevor das Gesetz verabschiedet wird. Der Zeitplan für die parlamentarische Beratung sieht eine Sondersitzung des Plenums am Donnerstag, den 9. April vor.

Der vollständige Gesetzesentwurf ist hier verfügbar.