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Doppelte Staatsbürgerschaft ermöglichen – Lebensleistung würdigen

Die rassistisch motivierten Mordanschläge von Kassel, Halle und Hanau waren getragen von einer Gesinnung, die den Menschen unterschiedlicher Herkunft, Hautfarbe und Religion grundsätzlich ihr Lebensrecht in Deutschland abspricht. Wer die freiheitliche Demokratie und unsere offene Gesellschaft sichern will, muss dieser Gesinnung entschieden entgegentreten. Aus diesem Grund haben wir als SPD-Fraktion nun einen Antrag eingebracht, der vorsieht, dass das Staatsangehörigkeitsrecht modernisiert und doppelte Staatsbürgerschaften ausnahmslos ermöglicht wird. Dadurch gibt es eine tatsächliche Stärkung der Rechte und Teilhabemöglichkeiten derjenigen, die die Zielscheibe rassistischer Ideologien und Aktionen sind.

Unsere Antwort auf die Versuche der Ausgrenzung von Minderheiten ist klar: Wir wollen Teilhaberechte und Zugehörigkeit stärken. Dafür ist die Verleihung der Staatsbürgerschaft ein Instrument, das bislang noch immer nicht vollständig ausgeschöpft ist.

Wir befinden uns im sechszigsten Jahr des Abschlusses des Anwerbeabkommens zwischen Deutschland und der Türkei. Bürgerinnen und Bürger mit Migrationsgeschichte leben seit vier Generationen in Deutschland und in NRW. Dennoch dürfen sie zum großen Teil nicht einmal den Bürgermeister ihrer Stadt mitwählen, geschweige denn das politische Geschehen in ihrem Ort mitgestalten. Insbesondere betrifft das die erste Einwanderergeneration, die durch ihre besonderen Einwanderungsbedingungen in den 60er und 70er Jahren zwar einen wichtigen Beitrag zum Erfolg der deutschen Wirtschaft geleistet, aber keinerlei Unterstützung durch Integrationsmaßnahmen wie Sprachkurse erhalten haben. Ihre Lebensleistung anzuerkennen ist mir ein besonderes Anliegen. Deswegen fordern wir neben der ausnahmslosen Ermöglichung der doppelten Staatsbürgerschaft, vor allem erleichterte Einbürgerungsbedingungen für die erste Einwanderergeneration.