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Diskriminierung entgegentreten – Internationaler Tag gegen Rassismus

Es war der 21. März 1960 als die Schüsse fielen. Im südafrikanischen Sharpeville demonstrierten Menschen gegen die Apartheidsgesetze bis die Situation eskalierte. Die Polizei feuerte in die Menge. 69 Menschen starben und mindestens 180 wurden teils schwer verletzt. Die eiserne Hand der Rassentrennung schlug mit voller Härte zu.

Schüsse in Sharpeville

Das Massaker von Sharpeville ging nicht nur in die blutige Geschichte des Rassenhasses Südafrikas ein. Sechs Jahre später riefen die Vereinten Nationen den 21. März zum Gedenktag aus. Nicht nur den Opfern des Massakers soll an diesem Tag gedacht werden. Der internationale Tag gegen Rassendiskriminierung soll vor allem gegen Rassismus mobilisieren und die Aufmerksamkeit auf Probleme lenken, die immer noch nicht überwunden sind.

Kalter Kaffee schmeckt nicht

Tagtäglich erleben Menschen Diskriminierung in Deutschland. Sie haben eine andere Hautfarbe oder einen anderen Namen und bekommen das zu spüren. Es sind Unterschiede, kalter Kaffee, der immer wieder aufgekocht wird. Schmecken tut er nicht und oft verbrüht er. Die Wohnungssuche wird zum Spießroutenlauf, wenn sich die Absagen häufen, während Herr Müller schon zur Besichtigung eingeladen wurde. Der Smalltalk wird schnell unangenehm, wenn in der Familiengeschichte gebohrt wird und die Antwort „Essen“ auf die Frage, wo man denn wirklich her käme, nicht zufriedenstellend genug scheint.

Rassismus im Alltag

Diskriminierung aufgrund des Aussehens bleibt auch in institutioneller Hinsicht ein Problem. Der 5. Bericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECIR) des Europarates aus dem Jahr 2014 kritisiert mit Blick auf die Bundesrepublik etwa das „Racial Profiling“, also die selektive Auswahl von Personen, etwa nach der Hautfarbe, bei Polizeikontrollen. Im August 2018 bekam ein Mann in zweiter Instanz beim Oberverwaltungsgericht Münster Recht, der 2013 nur aufgrund seiner dunklen Hautfarbe am Bochumer Hauptbahnhof durch die Polizei kontrolliert wurde. Ausreichende Anhaltspunkte für Straftaten lagen nicht vor. Auch konnten keine überzeugenden Kriminalitätsstatistiken vorgelegt werden. Im Gegenteil: die meisten am Bochumer Hauptbahnhof registrierten Straftaten gingen auf das Konto von Deutschen.

Klare Werte im Grundgesetz

Diskriminierung findet statt, aber unser Grundgesetz ist eindeutig. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, heißt es in Artikel 3. Benachteiligungen mit Verweis auf die genannten Unterschiede darf es nicht geben. Dieses unumstößliche Grundrecht wurde uns schon 1949, wenige Jahre nach Ende der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft mit ihrem Rassenwahn, in unser Grundgesetz geschrieben. Dieser Grundsatz muss gelebt werden – im Alltag, in der Politik und den Behörden.

Gemeinsame Initiative im Landtag

Meine Leitmotiv für ein gutes Miteinander in einer vielfältigen Gesellschaft lässt sich in einem Satz zusammenfassen:  „Was uns Menschen unterscheidet, darf uns nicht trennen“. Es gibt Unterschiede. Entscheidend ist aber, dass wir einander fair behandeln und gleiche Chancen auf ein gutes Leben geben. Ich begrüße deshalb, dass die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen im Landtag von Nordrhein-Westfalen gegen Diskriminierung auf der Grundlage von Hautfarbe, ethnischer Herkunft, wegen des Geschlechts, des Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung eintreten. Die gemeinsame Erklärung ist auf Initiative der SPD entstanden. Sie fordert, dass die Lebensqualität aller in Nordrhein-Westfalen lebenden Menschen verbessert werden muss, unabhängig der tatsächlichen oder konstruierten Unterschiede. Dazu führt die Landesregierung Präventionsmaßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung fort und fördert eine breite Beratungsstruktur, die sich an Kommunen, Organisationen, aber auch an Opfer rechtsextremer Gewalt richtet. Die Gesellschaft soll sensibilisiert und einer menschenfeindlichen Einstellung entgegengewirkt werden. So kann ein Lebensumfeld der Wertschätzung geschaffen werden.